Anders als bei einer Vorsorgevollmacht wird durch die Errichtung einer Betreuungsverfügung die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts nicht vermieden. Durch eine Betreuungsverfügung kann in gewissen Grenzen Einfluss auf eine durch das Gericht anzuordnende Betreuung genommen werden, indem Wünsche hinsichtlich der Person des Bretreuers oder hinsichtlich der Lebensgestaltung bei der Betreuung festgelegt werden. Das Gericht bzw.der Betreuer sind - in gewissen Grenzen - an diese Wünsche gebunden.